Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Angaben gemäß (EU) 2019/2088
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088
Die COI Partners Deutschland GmbH („COI Partners Deutschland“) ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Sie veröffentlicht die nachfolgenden Informationen auf ihrer Internetseite gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die „EU-Offenlegungsverordnung“). Soweit nicht explizit Angaben in Bezug auf einen konkreten von COI Partners Deutschland verwalteten Fonds gemacht werden, beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen auf die Verwaltungs- und Investitionsentscheidungsprozesse von COI Partners Deutschland im Allgemeinen.
Strategie für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
COI Partners Deutschland bezieht aktuell keine Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung in ihre Investitionsentscheidungsprozesse ein. Unter „Nachhaltigkeitsrisiko“ versteht die EU-Offenlegungsverordnung ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte (Art. 2 Nr. 22 EU-Offenlegungsverordnung). COI Partners Deutschland hat im Rahmen einer internen Bewertung festgestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung für die von ihr verwalteten Fonds und deren Anlagestrategien derzeit keine wesentliche Relevanz aufweisen. COI Partners Deutschland behält sich vor, diese Einschätzung regelmäßig zu überprüfen und bei einer wesentlichen Änderung der Sach- oder Rechtslage anzupassen.
Berücksichtigen von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
„Nachhaltigkeitsfaktoren“ gemäß der EU-Offenlegungsverordnung sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (Art. 2 Nr. 24 EU-Offenlegungsverordnung). COI Partners Deutschland berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit. b EU-Offenlegungsverordnung. Bei der Auswahl von Portfoliounternehmen hat COI Partners Deutschland eigene Prozesse und Parameter definiert, darunter beispielsweise die Validität des Geschäftsmodells, die Eigentümerstruktur sowie die Qualifikation des Managements. COI Partners Deutschland plant derzeit nicht, die Strategie hinsichtlich der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu ändern, und wird diese Einschätzung regelmäßig überprüfen.
Stand: Juli 2026